Dachbox Versicherung

Der Inhalt: Diebstahl im Urlaub/unterwegs

Der beliebte Fall ist der, dass man auf einer Raststätte Pause macht und mal „kurz“ auf Toilette geht. In dem Zeitraum ist die Dachbox nicht beaufsichtigt. Prinzipiell kann jeder, der Lust und Laune hat, die Dachbox öffnen und Sachen entnehmen. In Deutschland kommt es leider immer häufiger zum Diebstahl direkt aus der Dachbox heraus. Unabhängig davon, ob die Dachbox verschließbar ist oder nicht – weder Hausrat- noch Teilkaskoversicherungen haften im Regelfall für den so entstandenen Schaden. Um es auf den Punkt zu bringen: Der Inhalt der Dachbox ist während des Urlaubs meistens von keiner Versicherung geschützt.

Der Inhalt: Diebstahl aus der Garage

Steht die Dachbox samt Inhalt abgeschlossen in einer Garage oder einem Parkhaus und wird der Inhalt dann gestohlen, so haftet in der Regel die Hausratversicherung. Das gilt auch dann, wenn sich die Dachbox nicht in Ihrem Haus befindet sondern Sie irgendwo im Urlaub sind. Tritt so ein Fall ein, so haben Sie vermutlich Glück.

Dachkoffer: Diebstahl unterwegs

Hat man eine fest montierten Dachkoffer auf dem Auto – d.h. nicht unbedingt eine Befestigung mit Spanngurten oder ähnlichem – so ist die Dachbox an sich im Fall eines Diebstahls als fest verbautes Zubehörteil des PKW über die Teilkaskversicherung mitversichert. Hier kann es aber im Zweifelsfall Probleme bei der Definition von „fest verbaut“ geben.

Reisegepäckversicherung oft ohne Vorteile

Immer wieder wird empfohlen für eine längere Reise das Gepäck in der Dachbox über eine Reisegepäckversicherung zu schützen. Hier muss man allerdings höllisch auf die Klauseln in den AGB/dem Vertrag achten. Die Versicherer verlangen oft, dass der Dachkoffer nicht unbeaufsichtigt sein darf. Im Fall, dass Sie das Auto kurz alleine lassen, könnte der Versicherer eine Erstattung des Schadens verweigern und Sie zwingen zu beweisen, dass alles so gelaufen ist, wie es die AGB fordern. Reisegepäckversicherungen dieser Art wurden bereits vielfach kritisiert. Haben Sie trotzdem Interesse an so einer Versicherung, so müssen Sie eben jene Fragen direkt stellen. Nur so kann man vorbeugen, dass man selbst im Fall eines Diebstahls auf dem Schaden sitzen bleibt.

Unser Tipp:

  • Stellen Sie sicher, dass sich in der Dachbox nichts wirklich wertvolles befindet
  • Stellen Sie Ihren Versicherern direkt die Frage nach der Versicherung samt Klauseln für eine Dachbox
  • Sparen Sie sich die Reisegepäckversicherung und wenn, fragen Sie hier noch detaillierter nach
  • Erwarten Sie nicht, dass Ihre Versicherer Ihnen solche Details selbst nennen
  • Wenn möglich bewahren Sie die Dachbox im Haus auf. Nachts gehört sie samt Inhalt nicht auf den PKW.

Kümmern Sie sich schnell im Vorfeld um jeden versicherungsrechtlichen Aspekt der Dachbox. Nur so können Sie wirklich böse Überraschungen mit zahlungsunwilligen Versicherungen vermeiden. Leider ist es oft so, dass Sie das nachsehen haben, denn laut AGB wird das Recht auf Seiten der Versicherungen sein.

Obwohl die Dachbox in der Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung inbegriffe ist, fragen Sie auch hier mehr nach. Es gibt Versicherer, die Dachboxen im Vertrag gerne ausschließen! Auch sollten Sie sich unter Umständen Gedanken über die Qualität der Dachbox machen – billige Modelle bieten Kaum Schutz vor Einbruch. Bessere Modelle von z.B. Thule bieten hier ein stabiles Gehäuse und Zentralverriegelung.

Wenn das alles geklärt ist, wünschen wir einen angenehmen Urlaub mit Ihrer Dachbox.